Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Geltungsbereich
Die nachstehenden AGBs gelten für alle Rechtsgeschäfte der Betriebswirtschafts-Hilfe.de, nachfolgend Beratergenannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Auftraggeber genannt. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten ausdrücklich nicht.

(2) Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Leistungsangebot der Betriebswirtschafts-Hilfe.de. Der Berater und die von ihm beauftragten Kooperations-Partner erbringen im Wesentlichen Dienstleistungen im Rahmen der strategischen Beratung und Konzeptionierung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das es sich bei der Dienstleistung nur um eine Stellungnahme, Einschätzung und Meinung des Beraters seiner Beauftragten und der von ihm eingesetzten Kooperations-Partnern handelt.
Die vom Berater eingesetzten Kooperations-Partner, zur Erweiterung des Berater-Teams, können auch selbst mit dem Auftraggeber abrechnen. Der Berater rechnet bei speziellen Partner-Einsätzen nur seine Leistungen, die Organisation, Wegekosten, und die der Koordinierung des Ablaufs ab.
Dauernde wirtschaftliche Einflüsse, Auftragsein-und Ausgänge dazu der Nettofluss liquider Mittel erfordern ständiges Überdenken von den Strategien.
Die teilweise oder komplette Übernahme, der vom Berater und seiner eingesetzten Kooperations-Partnern erarbeiteten strategischen Stellungnahmen, obliegt alleine dem Auftraggeber.

(3) Leistungsumfang und Berichtspflicht
3.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
3.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater über das vertraglich Erforderte hinausgehend einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, so muss dies gesondert in schriftlicher Form vereinbart werden.
3.3 Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber auf Wunsch je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

(4) Änderungen des Auftrags
4.1 Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch und fort.
4.2 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehr kosten werden nach Maßgabe von Ziffer 5.2. dieser ABGs vergütet.
4.3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leitung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater , die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine den Umständen angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, den Eintritt solcher Umstände mit.

(5) Vergütung
5.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nicht anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H. 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB gem. § 247 BGB seit Fälligkeit der Forderung zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater eine Stornogebühr i.H.v. 30 % des ursprünglich vereinbarten Honorars verlangen.
5.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Es sei denn, die Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer gem. § 19 UStGSteuer-Nr.224/57040085
5.5 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

(6) Feststellung der Auftragsbeendigung
6.1 Hat der Berater und seine Beauftragten die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
6.2 Ein Auftrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn
a) der Berater die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätig oder die Ergebnisse verwertet hat oder wenn
b) der Auftraggeber einer Mitteilung des Beraters gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
6.3 Seminare gelten nach der Durchführung der letzten, vertraglich vereinbarten Veranstaltung als beendet.
6.4 Sonstige Aufträge gelten bei Übergabe des Werks als vollendet.

(7) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater und seine Beauftragten im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und der guten Ordnung halber nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
7.2 Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
7.3 Der Auftraggeber wird in Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

(8) Geheimhaltung und Datenschutz
8.1. Der Berater ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Berater seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.
8.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Parteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber als Referenz öffentlich, also unter anderem auf seiner Webseite namentlich nennt. Weitere, öffentliche Angaben bezüglich der konkreteren Darstellung des Projektes seitens des Auftragnehmers, bedürfen der schriftlichen Zustimmung (vorherige Genehmigung) des Auftraggebers.

(9) Schutz des geistigen Eigentums
9.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen, Berechnungen etc. dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung (Zustimmung) des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
9.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen angemessenen Höhe zu.

(10) Haftung des Beraters
10.1 Der Berater haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
10.2 Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragstypische Schäden ist ausgeschlossen.
10.3 Da es sich nur um die Stellungnahme und Meinung des Beraters und seiner Beaftragten handelt, können hieraus keine Schadenersatzansprüche gestellt werden. Es obliegt nur dem Auftraggeber und seiner Beauftragten dem Rat bzw. der Meinung des Auftragnehmers zu folgen. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

(11) Verzug und höhere Gewalt
11.1 Falls der Berater oder seines Beauftragten bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten., wenn die vereinbarten Leitungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
11.2 Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt (6) dieser AGB oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Berater mach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Berater behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Vertrag oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

(12) Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Parteien. Ist die Vertragsdauer nicht bestimmt, so kann das Vertragsverhältnis entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

(13) Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
13.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen aus Vertrag hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, sofern diese nicht Eigentum eines Dritten (natürliche Person) oder eines Staates sind.
13.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Die gilt ausdrücklich nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte. Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
13.3 Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 13.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(14) Sonstiges/Schlussbestimmungen
14.1 Ein vorliegendes Angebot gilt 30 Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsschluss erfolgt, so ist der Berater an das Angebot nicht mehr gebunden.
14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform (Salvatorische Klausel) und müssen als solche auch unmissverständlich gekennzeichnet sein.
14.3. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich beide Parteien, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt und dem ursprünglich gewollten am nächsten kommt.
14.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus Vertrag abzutreten.
14.5 Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
14.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Beraters.
14.7 Mit Urteil v. 12. Mai 1998 hat das Landgericht zu Hamburg entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich von den Inhalten ausdrücklich distanziert. Für alle Links gilt: Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung oder die Inhalte der gelinkten Seite(n) auf dieser Homepage und wir machen uns deren Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links.

UStGSteuer-Nr.224/57040085

Stand: August 2012